Organisatorinnen und Organisatoren von Sportveranstaltungen müssen ab sofort das Vorliegen und die Umsetzung eines aktuellen Schutzkonzeptes bestätigen.

Organisatorinnen und Organisatoren von Kultur-, Sport-, Freizeit- und Unterhaltungsveranstaltungen im Laienbereich und von Sonderveranstaltungen von professionellen Betrieben ausserhalb des Regelbetriebs müssen das Vorliegen und die Umsetzung eines aktuellen Schutzkonzeptes bestätigen. Dazu ist das Formular vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung wenn möglich elektronisch einzureichen. Im Freizeit- und Unterhaltungsbereich ist das Departement für Justiz und Sicherheit (DJS; generalsekretariat.djs@tg.ch) zuständig. Im Bereich Kultur und Sport ist das Departement für Erziehung und Kultur (DEK; dek@tg.ch) zuständig. Nicht betroffen sind private Veranstaltungen, die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben stattfinden und deren teilnehmende Personen den Organisatoren bekannt sind, sowie Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen.

Formular Deklaration: hier klicken